Donnerstag, 10. Mai 2018

Körperstrafen werden verharmlost...

 

Letzte Woche fand in Bern das zweitägige internationale Kolloquium "Für einen besseren Schutz von Kindern in der Schweiz: Verbot von Körperstrafen?" statt, organisiert von der Universität Genf. Referierende aus Frankreich, Irland, Österreich, Schweden, den USA und der Schweiz sprachen über die Folgen von Körperstrafen, darüber dass ein Verbot die Gewalt an Kindern reduziert, aber auch über juristische Aspekte. Es ist klar: Die Schweiz ist verpflichtet Artikel 19 der UN-Konvention für die Rechte des Kindes umzusetzen. Diese Konvention hat unser Land im Jahre 1997 ratifiziert. Wir werden von der UNO regelmässig gerügt (letztmals im Bericht von 2015, Pt. D, 38), weil wir immer noch keinen Artikel in unserem Zivilgesetzbuch (ZGB) haben, der Gewalt an Kindern explizit als unzulässig erklärt. Denn: Die Folgen der Körperstrafen werden verharmlost, die Forschung zeigt ein anderes Bild als manche Volksmeinung; hier heisst es oft, es sei durchaus hilfreich, das Kind mit einem Klaps in die Schranken zu weisen. Das ist ein Irrtum. Schläge haben nicht die gewünschte Wirkung, sie führen nicht dazu, dass sich Kinder so verhalten, wie damit erwartet wird. Kurzfristig passen sich Kinder an die Forderung der Eltern vielleicht an, wenn sie geschlagen werden, aber längerfristig gehen sie erst recht ihre eigenen Wege. Und: Kinder lernen durch die erfahrene Gewalt vor allem Gewalt zu akzeptieren und sie selber anzuwenden. (Aus dem Referat des Vereins GEWALTFREIE ERZIEHUNG) 

 

Es wird Zeit, dass wir im ZGB einen Artikel über die gewaltfreie Erziehung erhalten. Es macht keinen Sinn, und die zahlreichen Fakten belegen das, sich dagegen zu stemmen - egal mit welchen Ausreden. Eine solche Gesetzesbestimmung (wie zum Beispiel in Deutschland) muss von Massnahmen zur Förderung der gewaltfreien Erziehung begleitet werden. Eltern müssen unterstützt werden. Denn sie lieben ihre Kinder. Schläge resultieren aus Überforderung. Auch Ohrfeigen sind Schläge. Sie zu verteidigen oder zu rechtfertigen macht keinen Sinn. Früher oder später wird das auch unser Parlament und Bundesrat einsehen müssen, zum Schutz der Kinder hoffentlich früher!